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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LumAIa by iundf Dewave GmbH, Bahnhofstrasse 59, 6312 Steinhausen, Schweiz, UID CHE-162.124.947 (nachfolgend «LumAIa»)

Version: 1.0 · Stand: 06.09.2026 · Gültig ab: 08.09.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung «LumAIa» (nachfolgend «Plattform») einschliesslich aller Module, Schnittstellen, Dokumentationen und zugehörigen Leistungen durch die Kundin oder den Kunden (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Die Plattform wird ausschliesslich Unternehmen, Selbständigerwerbenden, Behörden und anderen Organisationen zur Verfügung gestellt, die den Vertrag im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschliessen. Ein Vertragsabschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, nicht als Konsument zu handeln.

1.3 Die Plattform ist ein Werkzeug zur Unterstützung von Produkt-, Marketing-, Kommunikations- und Mediaprozessen. Sie umfasst insbesondere Module für Media-Strategie, digitale Kampagnen, Publishing, Media und Reporting sowie Asset- und Brand-Management. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (STARTER, PRO, AGENCY), den gebuchten Modulen und der Leistungsbeschreibung auf https://lumaia.studio/de-ch/plattform.

1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (a) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) in datenschutzrechtlichen Fragen, (b) diese AGB, (c) Leistungsbeschreibung und Dokumentation.

1.5 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, namentlich Einkaufsbedingungen, gelten nur, wenn die LumAIa ihnen schriftlich ausdrücklich zustimmt. Die widerspruchslose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.

2. Vertragsschluss, Registrierung und Konto

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Abschluss der Online-Registrierung und Freischaltung des Kontos durch die LumAIa oder durch tatsächliche Nutzung der Plattform durch den Kunden, je nachdem, was zuerst eintritt.

2.2 Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und richtig sind, und hält sie aktuell. Die zur Registrierung handelnde Person bestätigt, zur Vertretung des Kunden befugt zu sein.

2.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Named-User-Lizenzen (Seats) sind einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet und nicht gleichzeitig von mehreren Personen nutzbar. Ein Seat kann bei personellem Wechsel auf eine andere Person übertragen werden, jedoch nicht wiederholt zur Umgehung von Lizenzgebühren. Das Teilen von Seats mit mehreren Personen ist verboten.

2.4 Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Konten erfolgen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kompromittierung ist die LumAIa unverzüglich zu informieren (legal(at)lumaia.studio).

3. Nutzungsrechte

3.1 Die LumAIa räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die gebuchten Module im vereinbarten Umfang (Tarif, Anzahl Seats, Anzahl Brands, Speicher, Credits) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kunde erhält keine Kopie der Software; die Nutzung erfolgt ausschliesslich über die von der LumAIa bereitgestellten Zugänge.

3.2 Nicht zulässig sind insbesondere: (a) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt; (b) Umgehung technischer Nutzungs-, Credit- oder Sicherheitsbeschränkungen; (c) Weitervermietung oder Bereitstellung des Zugangs an Dritte ausserhalb der eigenen Organisation; (d) automatisiertes Auslesen der Plattform (Scraping oder Data Extraction) über die dokumentierten Schnittstellen hinaus; (e) Nutzung der Plattform oder ihrer Ausgaben zur Entwicklung oder zum Training konkurrierender KI- oder Software-Produkte; (f) Versuche, die zugrunde liegenden Modelle, Modellgewichte, Parameter oder Systemanweisungen zu extrahieren, zu rekonstruieren oder nachzubilden; (g) Belastungs-, Penetrations- oder Sicherheitstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

3.3 Feedback, Verbesserungsvorschläge und Fehlermeldungen des Kunden darf die LumAIa unentgeltlich, unbefristet und ohne Nennungspflicht zur Weiterentwicklung der Plattform verwenden. Rechte an den Inhalten oder Daten des Kunden werden dadurch nicht übertragen.

4. Nutzung durch Agenturen und Dienstleister (AGENCY-Tarif)

4.1 Im AGENCY-Tarif darf der Kunde die Plattform auch für Arbeiten im Auftrag seiner eigenen Kunden nutzen. Er legt dafür innerhalb seines Kontos pro Kunde einen eigenen Brand an. Die Anzahl zulässiger Brands ergibt sich aus dem gebuchten Tarif; zusätzliche Brands werden gemäss Preisliste verrechnet.

4.2 Der Kunde bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner der LumAIa. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der LumAIa und den Kunden des Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB durch alle seine Nutzer verantwortlich.

4.3 Der Kunde tritt gegenüber seinen eigenen Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er übernimmt ihnen gegenüber keine Zusagen, die über den vorliegenden Vertrag hinausgehen, und stellt die LumAIa von Ansprüchen frei, die aus solchen weitergehenden Zusagen entstehen.

4.4 Datenschutzrechtlich ist der Kunde gegenüber seinen eigenen Kunden in der Regel Auftragsverarbeiter und die LumAIa Unterauftragsverarbeiterin. Der Kunde stellt sicher, dass die Weiterbeauftragung der LumAIa zulässig ist. Details regelt der AVV.

5. Inhalte des Kunden, KI-Eingaben und -Ausgaben

5.1 «Kundeninhalte» sind alle Daten, Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Produktinformationen, Brand Guidelines und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform einbringen oder über Schnittstellen verbinden («Input»). Kundeninhalte bleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Kunden oder seiner Lizenzgeber.

5.2 Der Kunde räumt der LumAIa das räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, an die gemäss Ziffer 7 eingesetzten Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Fehlerbehebung, zur Sicherstellung der Sicherheit und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Dieses Recht endet mit der Löschung der Inhalte bzw. mit Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach Ziffer 13.6.

5.3 Rechte an Kundeninhalten. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten zu verfügen, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Bild- und Datenschutzrechte, und dass die Einbringung und Verarbeitung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt.

5.4 Bearbeitungsrechte bei Material Dritter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Plattform eingebrachte Inhalte automatisiert verändert, kombiniert, umgestaltet und in abgeleitete Werke überführt. Die nach Ziffer 5.3 erforderlichen Rechte müssen daher ausdrücklich auch die Bearbeitung, Veränderung, Umgestaltung und KI-gestützte Verarbeitung sowie die beabsichtigte Verwendung der daraus entstehenden Ergebnisse umfassen. Dies gilt namentlich für Bild-, Video- und Textmaterial von Lieferanten, Herstellern, Distributoren, Bildagenturen, Fotografen, Modellen oder anderen Dritten. Der Kunde beachtet insbesondere, dass Lizenzen für Hersteller- und Lieferantenmaterial häufig auf die unveränderte Wiedergabe beschränkt sind und eine Bearbeitung oder KI-gestützte Weiterverarbeitung nicht abdecken. Die Prüfung und Beschaffung dieser Rechte liegt ausschliesslich beim Kunden. Die LumAIa ist nicht verpflichtet, den Rechtestatus eingebrachter Inhalte zu prüfen, und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

5.5 «KI-Ausgaben» (Output) sind die von der Plattform generierten Ergebnisse, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Untertitel, Meta-Daten, Mediapläne und Auswertungen. Soweit die LumAIa Rechte an KI-Ausgaben erlangen kann, räumt sie dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Gebühren das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an den für ihn generierten KI-Ausgaben ein. Diese Rechtseinräumung bezieht sich nur auf die Beiträge der LumAIa und erweitert die Rechte des Kunden an den eingebrachten Kundeninhalten nicht.

5.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass (a) KI-Ausgaben je nach Rechtsordnung urheberrechtlich möglicherweise nicht schutzfähig sind, (b) gleiche oder ähnliche Ausgaben auch für andere Nutzer entstehen können und die LumAIa daher keine Exklusivität zusichern kann, und (c) KI-Ausgaben fehlerhaft, unvollständig, veraltet, irreführend oder rechtlich problematisch sein können («Halluzinationen»).

5.7 Prüfpflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor jeder externen Verwendung, insbesondere vor Publikation, Werbeschaltung oder Weitergabe an Dritte, inhaltlich, rechtlich (namentlich Lauterkeits-, Marken-, Urheber-, Heilmittel-, Finanz- und Lebensmittelwerberecht) und faktisch zu prüfen und freizugeben. Automatisierte Brand-Safety- und Compliance-Filter der Plattform sind Hilfsmittel und ersetzen diese Prüfung nicht.

5.8 Die LumAIa nutzt Kundeninhalte nicht zum Training fremder allgemeiner KI-Modelle. Sie kann aggregierte, anonymisierte und nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung, Kapazitätsplanung und Sicherheit der Plattform verwenden.

6. Zulässige Nutzung (Acceptable Use)

6.1 Der Kunde darf die Plattform nicht nutzen, um Inhalte zu erzeugen, zu speichern oder zu verbreiten, die (a) rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, gewaltverherrlichend, pornografisch oder für Minderjährige schädlich sind; (b) Rechte Dritter verletzen; (c) Schadsoftware enthalten; (d) unerwünschte Massenkommunikation (Spam) darstellen; (e) reale Personen ohne deren Einwilligung in irreführender Weise darstellen (Deepfakes) oder (f) besonders schützenswerte Personendaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage enthalten.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erstellung und Ausspielung von Werbemitteln die Plattformrichtlinien der jeweiligen Werbekanäle (z. B. Google, Meta, LinkedIn, TikTok) sowie geltende Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte einzuhalten. Die LumAIa stellt hierfür technische Hilfsmittel bereit, insbesondere Kennzeichnungsfunktionen und Herkunftsnachweise für generierte Assets. Diese Hilfsmittel entlasten den Kunden nicht von der Pflicht, die im jeweiligen Zielmarkt und Kanal geltenden Kennzeichnungsvorschriften eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten.

6.3 Bei begründetem Verdacht auf einen erheblichen Verstoss, auf Gefährdung der Systemsicherheit oder auf rechtswidrige Nutzung kann die LumAIa betroffene Inhalte sperren und den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend einschränken. Sie informiert den Kunden unverzüglich und wählt, soweit möglich, die mildeste geeignete Massnahme. Weitergehende Rechte nach Ziffer 13 bleiben vorbehalten.

7. Unterauftragnehmer und Drittanbieter

7.1 Die LumAIa ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Cloud-, KI- sowie Infrastrukturdienste Dritter einzusetzen. Die eingesetzten Anbieter sind in der Datenschutzerklärung bzw. im AVV aufgeführt und werden dort aktuell gehalten.

7.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Funktionen der Plattform von Leistungen Dritter abhängen (insbesondere KI-Modelle, Werbeplattform-APIs, Zahlungsdienste). Änderungen, Preisanpassungen, Einstellungen oder Ausfälle solcher Drittleistungen können den Funktionsumfang beeinflussen. Die LumAIa wird um funktionsäquivalenten Ersatz bemüht sein; ein Anspruch auf eine bestimmte Technologie oder ein bestimmtes Modell besteht nicht.

7.3 Verbindet der Kunde eigene Drittkonten (z. B. Werbekonten, Analytics, Shopsysteme) mit der Plattform, gelten für diese Konten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde ist für die erforderlichen Berechtigungen und Freigaben verantwortlich.

8. Preise, Credits, Rechnungsstellung

8.1 Die Vergütung setzt sich zusammen aus (a) einer Lizenzgebühr pro Modul und Abrechnungsperiode, (b) Gebühren für Nutzer-Seats, (c) allfälligen Gebühren pro zusätzlichen Brand, (d) Speicher- und Zusatzoptionen sowie (e) KI-Credits. Die massgeblichen Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

8.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger ausländischer Steuern und Abgaben.

8.3 Credits. KI-Leistungen werden über Lumaia Credits (LC) abgerechnet. Der Credit-Verbrauch je Leistungsart ergibt sich aus der jeweils gültigen, in der Plattform ausgewiesenen Credit-Tabelle. Die Handhabung nicht verbrauchter, im Tarif inkludierter Credits richtet sich nach dem gebuchten Tarif: (a) Starter: Inkludierte Credits werden zu Beginn jeder Abrechnungsperiode (Monat) gutgeschrieben und verfallen am Ende der Periode, soweit sie nicht verbraucht wurden. Ein Übertrag in die Folgeperiode findet nicht statt. (b) Pro: Inkludierte Credits werden zu Beginn jeder Abrechnungsperiode (Monat) gutgeschrieben. Nicht verbrauchte Credits werden in die Folgeperiode übertragen (Rollover); das insgesamt übertragene Guthaben ist auf höchstens das Zweifache (2x) der pro Periode inkludierten Credit-Menge begrenzt. Darüber hinausgehende Credits verfallen. (c) Agency: Die Nutzung wird verbrauchsabhängig abgerechnet (Pay-per-Use); der Verbrauch wird nachschüssig gemäss Credit-Tabelle und Preisliste in Rechnung gestellt. Ein inkludiertes, periodisch verfallendes Credit-Kontingent besteht nicht. Zusätzlich erworbene Credit-Pakete (Top-ups) verfallen 12 Monate nach Kauf. Verfallene Credits werden nicht zurückvergütet, übertragen oder ersetzt. Credits sind kein Zahlungsmittel, nicht auszahlbar, nicht handelbar und nicht auf Dritte übertragbar.

8.4 Die LumAIa kann die Credit-Bewertung einzelner Leistungen anpassen, wenn sich die Kosten der zugrunde liegenden KI-Dienste ändern. Anpassungen werden 30 Tage im Voraus angekündigt und gelten nicht rückwirkend für bereits erworbene Top-up-Pakete.

8.5 Sind bei Tarifen mit inkludiertem Credit-Kontingent (Starter, Pro) die verfügbaren Credits aufgebraucht, werden credit-pflichtige Funktionen bis zum Erwerb weiterer Credits ausgesetzt. Der Kunde kann in den Kontoeinstellungen eine automatische Nachbuchung aktivieren; in diesem Fall werden Top-ups gemäss der gewählten Konfiguration automatisch verrechnet. Bei Tarifen mit verbrauchsabhängiger Abrechnung (Agency, Pay-per-Use) erfolgt keine Aussetzung; der Verbrauch wird nach Ziffer 8.3(c) nachverrechnet.

8.6 Überschreitungen. Werden mehr Seats, Brands oder mehr Speicher genutzt als gebucht, ist die LumAIa berechtigt, die Mehrnutzung ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens gemäss Preisliste nachzuverrechnen, und wird den Kunden darüber informieren.

8.7 Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus pro Abrechnungsperiode. Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nutzungsabhängige Positionen werden nachschüssig abgerechnet.

8.8 Zahlungen können über den Zahlungsdienstleister Stripe (Karte, Direktbelastung) oder per Rechnung bzw. Banküberweisung erfolgen. Bei Kartenzahlung autorisiert der Kunde die wiederkehrende Belastung für die vereinbarte Laufzeit.

8.9 Verzug. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet; die LumAIa kann zudem Mahnspesen von je CHF 120 erheben. Bleibt eine fällige Zahlung nach schriftlicher Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen aus, kann die LumAIa den Zugang bis zur vollständigen Zahlung sperren; die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit bleibt bestehen.

8.10 Preisanpassung. Die LumAIa kann die Preise mit Wirkung ab dem nächsten Verlängerungszeitraum durch Mitteilung mindestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit anpassen. Erhöht sich der Gesamtpreis dadurch um mehr als 10 Prozent, kann der Kunde den betroffenen Vertragsbestandteil bis zum Ende der laufenden Laufzeit ohne Kostenfolge kündigen. Anpassungen aufgrund gesetzlicher Abgaben oder Steuern sind jederzeit möglich.

8.11 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Bereits bezahlte Gebühren werden ausser in den in diesen AGB ausdrücklich genannten Fällen nicht zurückerstattet.

9. Verfügbarkeit, Support und Änderungen

9.1 Die LumAIa erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters nach dem Stand der Technik. Sie betreibt die Plattform mit dem Ziel einer hohen Verfügbarkeit, sichert jedoch im Rahmen dieser AGB keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Verbindliche Verfügbarkeits- und Reaktionszusagen bleiben individuellen Vereinbarungen vorbehalten.

9.2 Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten (Zeitzone Europe/Zurich) durchgeführt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Notfallmassnahmen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken sind jederzeit ohne Vorankündigung zulässig.

9.3 Support wird in dem für den gebuchten Tarif vorgesehenen Umfang und über die dafür vorgesehenen Kanäle geleistet. Angaben zu Supportzeiten und Reaktionszielen in der Leistungsbeschreibung sind Serviceziele und keine Zusicherung. Nicht vom Support gedeckt sind Leistungen, die durch unsachgemässe Nutzung, Kundeninhalte, Drittsysteme oder vom Kunden gewünschte Sonderanpassungen bedingt sind; solche Leistungen können nach Aufwand gemäss Preisliste verrechnet werden.

9.4 Die LumAIa entwickelt die Plattform laufend weiter. Sie darf Funktionen ergänzen, ändern und, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen, wesentliche Funktionen einstellen, sofern der vertraglich vereinbarte Gesamtnutzen dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Wird eine für den Kunden wesentliche Funktion ersatzlos eingestellt, kann er den betroffenen Vertragsbestandteil auf den Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen und erhält vorausbezahlte, nicht genutzte Gebühren pro rata zurück.

10. Gewährleistung und Mängel

10.1 Die LumAIa gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragsdauer die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung mit nachvollziehbarer Beschreibung.

10.2 Die LumAIa behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines gleichwertigen Workarounds. Gelingt dies nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen innerhalb einer angemessenen Frist nicht, kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Leistungsteil angemessen herabsetzen oder den betroffenen Vertragsbestandteil auf Ende des laufenden Monats kündigen.

10.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Beeinträchtigungen, die auf (a) Kundeninhalte oder unsachgemässe Nutzung, (b) nicht von der LumAIa bereitgestellte Hard- oder Software, Netzwerke oder Drittdienste, (c) unbefugte Eingriffe Dritter oder (d) Nutzung entgegen der Dokumentation zurückgehen.

10.4 Keine Zusage bezüglich Ergebnissen. Die LumAIa schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht einen bestimmten Marketing-, Reichweiten-, Ranking-, Umsatz- oder ROI-Erfolg. Angaben zu Zeitersparnis, Kostensenkung oder Wirkung sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine Zusicherung. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass KI-Ausgaben richtig, vollständig, aktuell, frei von Rechten Dritter oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

10.5 Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungen, Zusicherungen und Bedingungen, ausdrücklich oder implizit, ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Die LumAIa haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus absichtlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

11.2 Im Übrigen ist die Haftung der LumAIa pro Schadenfall und insgesamt pro Vertragsjahr beschränkt auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlten Vergütung, höchstens jedoch CHF 10’000.

11.3 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Produktionsausfall, Reputations- und Datenverluste, Ansprüche Dritter sowie Kosten für Ersatzbeschaffung.

11.4 Die LumAIa haftet nicht für Schäden aus (a) der Verwendung von KI-Ausgaben ohne die nach Ziffer 5.7 geschuldete Prüfung, (b) Kundeninhalten und deren Rechtmässigkeit, insbesondere fehlenden Bearbeitungsrechten nach Ziffer 5.4, (c) Ausfällen oder Änderungen von Drittdiensten gemäss Ziffer 7, (d) Handlungen von Nutzern des Kunden sowie (e) Datenverlust, soweit der Kunde zumutbare eigene Sicherungen unterlassen hat.

11.5 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt die LumAIa von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass Kundeninhalte oder die Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Dies umfasst insbesondere Ansprüche von Lieferanten, Herstellern, Bildagenturen, Fotografen, abgebildeten Personen oder anderen Rechteinhabern, die geltend machen, eingebrachtes Material sei ohne die erforderlichen Bearbeitungs- oder Verwendungsrechte verändert, weiterverarbeitet oder veröffentlicht worden.

11.6 Rechtsmängelfreistellung durch die LumAIa. Wird gegen den Kunden geltend gemacht, die vertragsgemässe Nutzung der Plattform selbst (ohne Kundeninhalte und ohne KI-Ausgaben) verletze ein Immaterialgüterrecht eines Dritten in der Schweiz oder im EWR, verteidigt die LumAIa den Kunden auf eigene Kosten, sofern der Kunde sie unverzüglich informiert, ihr die Verfahrensführung überlässt und angemessen mitwirkt. Die LumAIa kann nach ihrer Wahl die Plattform anpassen, ersetzen oder den betroffenen Vertragsbestandteil kündigen und vorausbezahlte Gebühren pro rata zurückerstatten.

12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit

12.1 Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und, soweit die LumAIa Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA). Der AVV ist integrierender Bestandteil dieses Vertrags und geht bei Widersprüchen zu diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

12.2 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm eingebrachten Personendaten verantwortlich, insbesondere für die erforderliche Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen und die Zulässigkeit der Übermittlung an die LumAIa.

12.3 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei während der Vertragsdauer und zwei Jahre darüber hinaus vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und geben sie nur Mitarbeitenden und Beauftragten weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und einer gleichwertigen Vertraulichkeitspflicht unterliegen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei soweit rechtlich zulässig vorab.

12.4 Die LumAIa unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten (Verschlüsselung in Transit und at Rest, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Backups, Notfallplanung). Details sind im AVV bzw. in der Sicherheitsdokumentation beschrieben.

12.5 Die LumAIa darf den Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen und dessen Logo dafür verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

13. Laufzeit und Beendigung

13.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft für die bei der Buchung gewählte Erstlaufzeit.

13.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Laufzeit gleicher Dauer, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat (bei Monatsabonnements: 30 Tagen) auf das Ende der laufenden Laufzeit in Textform gekündigt wird.

13.3 Eine Reduktion von Modulen, Seats oder Brands wirkt frühestens auf das Ende der laufenden Laufzeit. Eine Erhöhung ist jederzeit möglich und wird pro rata verrechnet.

13.4 Aus wichtigem Grund kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere wenn (a) die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Mahnung und Fristansetzung von 15 Tagen nicht erfüllt, (b) über die andere Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird oder sie zahlungsunfähig ist, (c) der Kunde schwerwiegend gegen Ziffer 3.2 oder Ziffer 6 verstösst, oder (d) die Fortsetzung für die LumAIa aus rechtlichen Gründen unzulässig würde.

13.5 Mit Beendigung des Vertrags erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden mit Ausnahme der Rechte an bereits bezogenen KI-Ausgaben gemäss Ziffer 5.5. Nicht verbrauchte Credits verfallen ohne Rückvergütung.

13.6 Datenexport und Löschung. Der Kunde kann seine Kundeninhalte während der Vertragsdauer und während 30 Tagen nach Vertragsende über die Exportfunktionen der Plattform herunterladen. Danach werden Kundeninhalte innert 90 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; Backups werden nach den ordentlichen Rotationszyklen überschrieben. Ein individueller Exportsupport oder eine Migrationsunterstützung kann nach Aufwand vereinbart werden.

13.7 Ziffern 5.3 bis 5.8, 8 (für offene Forderungen), 11, 12.3, 13.5 bis 13.7 und 15 gelten über das Vertragsende hinaus.

14. Änderungen dieser AGB

14.1 Die LumAIa kann diese AGB anpassen, um Änderungen der Rechtslage, der eingesetzten Technologien oder des Leistungsangebots zu berücksichtigen. Sie informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder Hinweis in der Plattform).

14.2 Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB bis zum Ende der laufenden Laufzeit weiter; die LumAIa kann den Vertrag in diesem Fall auf das Ende der laufenden Laufzeit kündigen. Auf diese Rechtsfolgen wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Nichterfüllung infolge von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs (u. a. Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Streik, behördliche Massnahmen, flächendeckende Strom-, Netz- oder Cloud-Ausfälle, Cyberangriffe grossen Ausmasses). Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses; dauert es länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsbestandteil kündigen.

15.2 Übertragung. Der Kunde kann den Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der LumAIa übertragen. Die LumAIa darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; sie informiert den Kunden darüber.

15.3 Kein Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Es entsteht kein Arbeits-, Auftrags-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis über den Vertragsgegenstand hinaus.

15.4 Exportkontrolle und Sanktionen. Der Kunde bestätigt, dass er und seine Nutzer nicht auf einschlägigen Sanktionslisten stehen und die Plattform nicht in Verletzung anwendbarer Export- oder Sanktionsvorschriften nutzen.

15.5 Textform. Mitteilungen sind in Textform zu erstatten (E-Mail an die im Konto hinterlegten Adressen genügt), soweit nicht ausdrücklich Schriftlichkeit verlangt wird.

15.6 Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt der übrige Vertrag gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.7 Anwendbares Recht. Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.8 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug, Schweiz. Die LumAIa bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Die Parteien werden vor Einleitung eines Verfahrens während 30 Tagen eine gütliche Einigung auf Führungsebene anstreben.